Apr. 19 2011
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Welchen Dienst leistet die Kirche dem Verfassungsstaat?
“Den höchsten Dienst, den keine andere gesellschaftliche Macht erbringen kann, leistet die Kirche dem Verfassungsstaat, wenn sie das Absolutheitsstreben der Menschen auf das Reich hinführt, das ‘nicht von dieser Welt’ ist, mithin den Verfassungsstaat vor der Sprengkraft der absoluten Heils- und Unheilsutopien schützt und für jene Grundgelassenheit sorgt, ohne die ein Staat des Maßes und der Toleranz, des Wettbewerbs und des Kompromisses nicht lebensfähig ist.” (Josef Isensee, Verfassungsstaatliche Erwartungen an die Kirche, in: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Bd. 25, Die Verantwortung der Kirche für den Staat, Münster 1991, S. 146)