Sperr-Verträge: Details aus der Verhandlung veröffentlicht (via @netzpolitik.org)
Was die Ausführungen des BKA angeht, es würde zunächst mehrfach die Serverbetreiber anschreiben, um eine Löschung der Inhalte zu erwirken, ist doch zumindest fraglich, ob diese Aussage in der Realität der Strafverfolgung haltbar ist: In einem laufenden Ermittlungsverfahren käme dies einer Aufforderung gleich, doch bitte sämtliche Beweise zu vernichten.


